Einstiegsgeld & Jobcenter (§ 16b SGB II)

Einstiegsgeld sichern: mit Plan aus dem Bürgergeld in die Selbständigkeit.

Bereite Deinen Antrag beim Jobcenter vollständig vor: Businessplan, Finanzplan und Tragfähigkeitsnachweis entstehen geführt in einem Tool. Das Einstiegsgeld gibt es zusätzlich zu Deiner Grundsicherung, bis zu 24 Monate lang.

Kostenlos starten · Beratung über AVGS zu 100 % gefördert · Antrag vor dem Start stellen

Förderrechner

Wie viel Einstiegsgeld ist für Dich drin?

Beantworte drei Angaben und sieh sofort, welche Förderung nach den Richtwerten der Einstiegsgeld-Verordnung möglich ist.

Einstiegsgeld-Rechner

Richtwerte nach der Einstiegsgeld-Verordnung

Warst Du vor der Gründung mindestens 2 Jahre arbeitslos?

Weitere Personen in Deiner Bedarfsgemeinschaft (Partner:in, Kinder)

0je Person +10 % Zuschlag

Förderdauer: 12 Monate

Meist werden zunächst 6 bis 12 Monate bewilligt. Insgesamt sind bis zu 24 Monate möglich.

Dein mögliches Einstiegsgeld über 12 Monate

3.384 €
Grundbetrag50 % des Regelbedarfs (563 €)282 €/Monat
Monatlich zusätzlich zu Deiner Grundsicherung282 €
Jetzt kostenlos vorbereiten

Unverbindliche Schätzung nach den Richtwerten der Einstiegsgeld-Verordnung. Das Einstiegsgeld ist eine Ermessensleistung, Dein Jobcenter legt Höhe und Dauer im Einzelfall fest.

Deine Unterlagen

Was will das Jobcenter sehen?

Fünf Unterlagen entscheiden über Deinen Antrag. Hak ab, was Du hast, und lade Dir die Checkliste als PDF.

0 von 5 erledigt

So arbeitest Du

So sieht Dein Weg zum Antrag aus

Kein leeres Blatt, keine Vorlagen-Suche: ein geführter Workspace bringt Dich Schritt für Schritt zu allen Nachweisen und zeigt Dir jederzeit, wo Du stehst.

Gründungs-Cockpit

Geschäftsidee, Wirtschaftlichkeit, Strategie, Vermarktung und Nachweise, alle Bausteine an einem Ort.

Tragfähigkeits-Score

Ein Score von 0 bis 100 zeigt Dir jederzeit, ob Dein Vorhaben prüfungsreif ist, bevor die fachkundige Stelle draufschaut.

Dein Gründungs-Dossier

Businessplan, Finanzplan und Tragfähigkeitsbescheinigung: die drei Nachweise für den Antrag, fertig zum Export.

Workspace kostenlos öffnen
gruenden.mygoodwork.de
Gründungs-Cockpit mit Tragfähigkeits-Score und Gründungs-Dossier im MyGoodWork Gründer-Workspace

In fünf Schritten

Dein Weg zum Einstiegsgeld

In fünf Schritten aus der Grundsicherung in die eigene Selbständigkeit.

1

Vorbereitung im Gründerworkspace

Kostenlos starten: Geschäftsidee strukturieren, Markt analysieren, Zielgruppe definieren.

2

Businessplan & Finanzplan erstellen

Mit KI-Unterstützung und Vorlagen zum vollständigen, nachvollziehbaren Konzept für Dein Jobcenter.

3

Tragfähigkeit prüfen

Das Ampelsystem zeigt Dir, wo Du stehst und was noch fehlt, bevor Dein Jobcenter draufschaut.

4

Antrag beim Jobcenter stellen

Einstiegsgeld formlos beantragen, unbedingt vor dem Start. Wir zeigen Dir, welche Unterlagen Deine Chancen erhöhen.

5

Bewilligung & Start

Mit Einstiegsgeld, weiterlaufender Grundsicherung und auf Wunsch Sachmittel-Förderung nach § 16c in die Selbständigkeit.

Beratung & Tragfähigkeitsnachweis

Für Dich ohne eigene Kosten

Du musst für Beratung und Nachweise nichts bezahlen: Über den AVGS fördert Dein Jobcenter das Gründungscoaching zu 100 Prozent, und die Tragfähigkeitsbescheinigung ist bei uns inklusive.

Gründungscoaching über AVGS

Mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) Deines Jobcenters wird die Gründungsberatung zu 100 Prozent gefördert. Für Dich fallen keine Kosten an.

  • Businessplan und Finanzplan gemeinsam entwickeln
  • Vorbereitung auf das Gespräch im Jobcenter
  • Begleitung bis zum Einstiegsgeld-Antrag
Inklusive

Tragfähigkeitsbescheinigung inklusive

Verlangt Dein Jobcenter einen Tragfähigkeitsnachweis, stellen Expert:innen unseres Netzwerks die Stellungnahme im Rahmen der geförderten Beratung aus. Ohne zusätzliche Kosten für Dich.

  • Geprüft und unterschrieben von erfahrenen Berater:innen
  • Ausgerichtet auf die Anforderungen der Jobcenter
  • Das stärkste Argument im Ermessens-Verfahren

Workspace kostenlos nutzen

Schon vor der Beratung strukturierst Du Geschäftsidee, Markt und Zahlen kostenlos im Gründerworkspace. So kommst Du vorbereitet ins Coaching.

  • Geschäftsidee und Ideen-Check gratis
  • Tragfähigkeits-Ampel zeigt Deinen Stand
  • Keine Kreditkarte nötig

So kommst Du an den AVGS

Den AVGS beantragst Du bei Deiner Ansprechperson im Jobcenter. Anders als beim ALG I ist er hier eine Ermessensleistung: Es lohnt sich, ihn aktiv anzusprechen und Dein Vorhaben gut zu begründen. Wir helfen Dir kostenlos bei der Argumentation.

Förder-Check starten

Darauf kannst Du Dich verlassen

Human Sign-off

Jede Stellungnahme wird von einem erfahrenen Berater geprüft und unterschrieben. Keine vollautomatische KI-Ausstellung.

Rechtssicher strukturiert

Aufbau nach den üblichen Anforderungen von Jobcentern und anderen Empfänger-Institutionen.

Deine Daten bleiben deine Daten

Weitergabe ausschließlich an die von Dir benannte Empfänger-Institution. DSGVO-konform.

Der AVGS ist eine Ermessensleistung des Jobcenters, ein Anspruch auf Bewilligung besteht nicht. Die Tragfähigkeitsbescheinigung wird im Rahmen der AVGS-geförderten Beratung ohne zusätzliche Kosten erstellt und enthält eine inhaltlich begründete Einschätzung. Es besteht kein Anspruch auf eine positive Bewertung.

Kostenlos-Check

Kommt Einstiegsgeld für Dich infrage?

Drei kurze Fragen, und wir sagen Dir, wie Deine Chancen auf Einstiegsgeld und gefördertes Coaching stehen.

Kostenlos-Check: Kommt Einstiegsgeld für Dich infrage?

3 Fragen, in 30 Sekunden Klarheit.

1. Beziehst Du aktuell Bürgergeld bzw. Grundsicherung vom Jobcenter?

Das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II setzt den Bezug von Grundsicherung voraus.

2. Planst Du die Selbständigkeit hauptberuflich (mindestens 15 Stunden pro Woche)?

Gefördert wird nur die hauptberufliche Selbständigkeit, kein Nebenerwerb.

3. Hast Du Deine Selbständigkeit noch nicht aufgenommen?

Wichtig: Der Antrag muss vor dem Start gestellt werden, sonst entfällt die Förderung.

Gut zu wissen

Das solltest Du wissen

Wichtige Fakten zum Einstiegsgeld, kompakt zusammengefasst.

Ermessensleistung

Das Einstiegsgeld ist kein Rechtsanspruch. Dein Jobcenter entscheidet nach Ermessen. Ein überzeugendes Konzept und vollständige Unterlagen erhöhen Deine Chancen erheblich.

Höhe der Förderung

Richtwert nach der Einstiegsgeld-Verordnung: 50 Prozent des Regelbedarfs als Grundbetrag, plus 20 Prozent bei mindestens 2 Jahren Arbeitslosigkeit und 10 Prozent je weitere Person Deiner Bedarfsgemeinschaft. Gezahlt wird zusätzlich zu Deiner Grundsicherung.

Bis zu 24 Monate

Das Einstiegsgeld kann bis zu 24 Monate gezahlt werden. Üblich ist eine erste Bewilligung über 6 bis 12 Monate mit Option auf Verlängerung bei nachgewiesener Geschäftstätigkeit.

Sachmittel nach § 16c

Zusätzlich kann Dein Jobcenter Zuschüsse bis 5.000 Euro und Darlehen für notwendige Anschaffungen gewähren, etwa Werkzeug, Technik oder Erstausstattung.

Welche Förderung passt?

Einstiegsgeld oder Gründungszuschuss?

Entscheidend ist, welche Leistung Du beziehst. Beide Wege bereitest Du im selben Workspace vor.

Diese Seite

Einstiegsgeld

  • Du beziehst Bürgergeld / Grundsicherung
  • Zuständig: Jobcenter (§ 16b SGB II)
  • Richtwert: 50 % des Regelbedarfs plus Zuschläge, bis zu 24 Monate
  • Zusätzlich möglich: Sachmittel bis 5.000 € nach § 16c
Förder-Check starten

Alternative

Gründungszuschuss

  • Du beziehst Arbeitslosengeld I
  • Zuständig: Agentur für Arbeit (§ 93 SGB III)
  • Phase 1: ALG I plus 300 €, Phase 2: 300 €, bis zu 15 Monate
  • Fachkundige Stellungnahme ist Pflicht
Zur Gründungszuschuss-Seite

Häufige Fragen zum Einstiegsgeld

Die wichtigsten Antworten rund um Anspruch, Höhe und Antrag.

Wer bekommt Einstiegsgeld?
Einstiegsgeld nach § 16b SGB II können Bezieher:innen von Bürgergeld bzw. der Neuen Grundsicherung erhalten, die eine hauptberufliche Selbständigkeit (mindestens 15 Stunden pro Woche) aufnehmen und deren Hilfebedürftigkeit dadurch voraussichtlich beendet oder verringert wird. Der Antrag muss vor der Aufnahme der Selbständigkeit beim Jobcenter gestellt werden. Es handelt sich um eine Ermessensleistung, ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Wie hoch ist das Einstiegsgeld 2026?
Die Höhe legt Dein Jobcenter im Einzelfall fest. Richtwert nach der Einstiegsgeld-Verordnung: 50 Prozent des Regelbedarfs (2026: 563 Euro, also rund 282 Euro) als Grundbetrag. Dazu kommen Zuschläge von 20 Prozent bei mindestens zweijähriger Arbeitslosigkeit und 10 Prozent je weiterer Person Deiner Bedarfsgemeinschaft, insgesamt maximal 100 Prozent des Regelbedarfs.
Wie lange wird das Einstiegsgeld gezahlt?
Bis zu 24 Monate. In der Praxis bewilligen Jobcenter meist zunächst 6 bis 12 Monate und verlängern bei nachgewiesener Geschäftstätigkeit. Die Höhe kann über die Laufzeit gestaffelt sein.
Wird mein Bürgergeld weitergezahlt?
Ja. Das Einstiegsgeld wird zusätzlich zu Deiner Grundsicherung gezahlt und nicht als Einkommen angerechnet. Deine Einnahmen aus der Selbständigkeit werden dagegen regulär auf die Grundsicherung angerechnet. Seit Juli 2026 geht das Bürgergeld schrittweise in die Neue Grundsicherung über, am Einstiegsgeld ändert das nichts.
Was ist der Unterschied zwischen Einstiegsgeld und Gründungszuschuss?
Der Gründungszuschuss (§ 93 SGB III) ist die Förderung der Agentur für Arbeit für ALG-I-Beziehende. Das Einstiegsgeld (§ 16b SGB II) ist die Förderung des Jobcenters für Bezieher:innen von Bürgergeld bzw. Grundsicherung. Beziehst Du ALG I, ist der Gründungszuschuss Dein Weg. Beziehst Du Bürgergeld, ist es das Einstiegsgeld.
Muss ich das Einstiegsgeld zurückzahlen?
Nein. Das Einstiegsgeld ist ein Zuschuss und kein Darlehen. Es muss nicht zurückgezahlt werden, solange die Angaben in Deinem Antrag korrekt waren und Du die geförderte Selbständigkeit tatsächlich ausübst.
Brauche ich eine fachkundige Stellungnahme für das Einstiegsgeld?
Gesetzlich vorgeschrieben ist sie beim Einstiegsgeld nicht. Viele Jobcenter verlangen aber einen Tragfähigkeitsnachweis, etwa eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zu Businessplan und Finanzplan. Bei uns ist diese Stellungnahme in der AVGS-geförderten Gründungsberatung inklusive, Du zahlst dafür nichts. Da das Einstiegsgeld eine Ermessensentscheidung ist, stärkt eine geprüfte Stellungnahme Deinen Antrag deutlich.
Was kostet mich die Beratung und der Tragfähigkeitsnachweis?
Nichts, wenn Dein Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) bewilligt: Damit wird die Gründungsberatung zu 100 Prozent gefördert, und die Tragfähigkeitsbescheinigung stellen wir im Rahmen der Beratung ohne zusätzliche Kosten aus. Der AVGS ist beim Jobcenter eine Ermessensleistung. Sprich ihn aktiv an, wir helfen Dir kostenlos bei der Argumentation.
Gibt es zusätzlich Geld für Anschaffungen?
Ja. Nach § 16c SGB II kann Dein Jobcenter für die Beschaffung von Sachgütern Zuschüsse bis 5.000 Euro und darüber hinaus Darlehen gewähren, etwa für Werkzeuge, Technik oder Erstausstattung. Auch das ist eine Ermessensleistung und sollte gemeinsam mit dem Einstiegsgeld beantragt werden.

Bereit für Dein Einstiegsgeld?

Starte kostenlos im Workspace oder mach zuerst den Förder-Check. Beides in wenigen Minuten.

Sofort loslegen. Ohne Risiko.

Du beziehst ALG I statt Bürgergeld? So sicherst Du Dir den Gründungszuschuss